EEK

Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) wurde als Begriff zuerst im Universitätsgesetz 2002 genutzt um Tätigkeiten an Kunst- und Musikuniversitäten zu benennen, die analog zur Forschung in wissenschaftlichen Disziplinen anzusehen sind. Die Lehre wird dabei durch forscherisches Tun des künstlerischen Personals ergänzt, das über rein praktische Aufführungstätigkeiten hinausgeht, indem solche Tätigkeiten kontextualisiert und reflektiert und mit dem Ziel der Fortentwicklung der künstlerischen Sprache erweitert und vertieft werden. Grundlagen für die Ausfüllung des Begriffs EEK wurden mit einer Tagung des Österreichischen Wissenschaftsrates 2011 gelegt. Die Gustav Mahler Privatuniversität für Musik verpflichtet sich in ihrem Selbstverständnis der Entwicklung und Erschließung der Künste und übernimmt damit gesellschaftliche Verantwortung (Third Mission). Seit Universitätsgründung wurden und werden zahlreiche EEK Projekte durchgeführt, die lokal, regional im Alpen-Adria-Raum, national und international ausgerichtet sind.