Doktoratsstudium

Mit dem PrivHG 2021 definiert der Gesetzgeber neue universitäre Standards, die Privatuniversitäten (im Unterschied zu Privathochschulen) erfüllen müssen. Demnach hat eine Privatuniversität zumindest ein Doktoratsstudium und die damit verbundene Doktoratsforschung zu akkreditieren bzw. anzubieten. Privathochschulen erhalten kein Promotionsrecht. Da die GMPU 2019 gemäß PUG als Privatuniversität ohne Doktorat akkreditiert wurde und per Bescheid der AQ-Austria bzw. des Bundesministeriums den Universitätsstatus innehat, räumt der Gesetzgeber der GMPU eine Übergangsfrist von mehreren Jahren zur Umsetzung des Doktorates ein. Die GMPU setzt sich zum Ziel, die Doktoratsakkreditierung in Artistic Research zum ehestmöglichen Zeitpunkt erfolgreich abzuschließen.