Universitätsdirektor

Die/der Universitätsdirektor*in nimmt insbesondere Bereiche betreffend Budget, Personalwesen, Gebäudemanagement wahr. Die Universitätsdirektion ist für die Sicherstellung einer sachgerechten, gesetzeskonformen und sparsamen Durchführung aller Verwaltungsagenden verantwortlich. Ein Vorteil des Bildungsstandortes der GMPU besteht darin, dass die Führung der Universitätsdirektion in Personalunion mit der Führung des Konzerthauses (Konzerthausdirektion) steht.