Vizerektorin für Kunst und EEK

Zu den Aufgaben des*der Vizerektor*in für Kunst und EEK zählen insbesondere:

  • Vertretung des*der Rektors*Rektorin (im Fall der Verhinderung oder des vorzeitigen Ausscheidens des*der ersten Vizerektors*Vizerektorin)
  • Mitwirkung bei der Stellenplanung (insb. Kunst, EEK, AR)
  • Strategische Weiterentwicklung von Kunst, EEK und AR
  • Fachaufsicht über Personal von AR
  • Mitwirkung in der Qualitätssicherung zur guten wissenschaftlichen und künstlerischen Praxis
  • Qualitätssicherung von Laufbahnstellen mit Qualifizierungsvereinbarungen (EEK,AR)
  • Qualitätssicherung der Forschung (EEK, AR)
  • Forschungsbezogene nationale und internationale Beziehungen und Kooperationen in EEK und Obsorge für die Agenden des Doktoratsstudiums
  • Berechtigungserteiligungen in Bezug auf Projekte (einschließlich Drittmittelangelegenheiten) in Absprache mit Rektor*in in EEK und AR und ihren interdisziplinären Projekten
  • Mitwirkung bei der Gestaltung und Organisation der akademischen Feier
  • Abschluss der Zielvereinbarungen mit dem EEK- und AR-Personal
  • Eingebundenheit in ZV der Institutsvorständ*innen bzgl. Wissenschaftlichem und künstlerisch-wissenschaftlichen Personal
  • Forschungsbezogene Weiterbildung des Fachpersonals in EEK, AR
  • Mitwirkung in der Akkreditierung eines künstlerischen Doktoratsstudiums
  • Andere vom Rektor zugewiesene Aufgaben

Zur Organisation und Einbettung dieses Vizerektorats in der strategischen Ausrichtung der GMPU siehe Organigramm